Clubordnung

Allgemeines:

  • Die Sportanlage bzw. das Winterlager und die Werkstätte sind von deren Benützern sauber zu halten. Für Schäden haftet der Verursacher oder bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte.
  • Jedes Einbringen von Booten in die Clubanlagen, sowie Veränderungen in den Besitzverhältnissen müssen dem Oberbootsmann bzw. der Clubverwaltung zwecks korrekter Verrechnung der Liegeplätze gemeldet werden.
  • Gäste haben bei öffentlichen Veranstaltungen freien Zutritt, ebenso Mitglieder anderer, dem ÖSV angehörenden Vereine.
  • Grundsätzlich ist die Benützung der Anlagen nur für Mitglieder, deren Ehegatten und Kinder gestattet.

Clubhaus:

  • Nasse Bekleidung ist zum Trocknen aufzuhängen ( Trockenraum, Holzhütte, 1 Tür  ) und anschließend zu entfernen.
  • Terrasse und Freigelände sind von div. Gegenständen freizuhalten um ein ordentliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. ( Die notwendigen Dinge bitte diskret am Rande des Bootsliegeplatzes oder an der Rückseite des Clubhauses verstauen - bitte nichts vergessen! ).
  • Aschenbecher, Geschirr und Gläser sind nach Gebrauch zu reinigen, Sessel und Tische wieder in die übliche Ordnung zu bringen. ( Bitte nichts liegen lassen! Auch die Kinder dazu anhalten! Gilt natürlich auch für das Freigelände! ).
  • Die Sanitäranlagen sind sauber zu halten, der Nächste wird es Dir danken.
  • Vor Verlassen der Anlage sind die Balkontüren und alle Fenster zu schließen ( bitte die Dachbodenfenster nicht vergessen ), sowie die Eingangstür zu versperren und der Schranken zu schließen.

 

Freigelände:

 

  • Die Boote dürfen nur beweglich ( auf Slipwagen oder Anhänger ) abgestellt werden.
  • Die zugeteilten Liegeplätze sind einzuhalten.
  • Der Schranken und das Eingangstor sind immer geschlossen zu halten.
  • Die Zufahrtsstrasse ist nur langsam zu befahren.
  • Parken ist nur auf der Zufahrtsstrasse uferseitig gestattet.

 

 

Wohnmobile und Wohnwägen:

  • Das Abstellen von unbewohnten Wohnmobilen und Wohnanhängern ist nicht erwünscht. (vorübergehendes Stehenlassen bis max. 2 Wochen wird jedoch toleriert).
  • Durch die auch anteilig für Wohnfahrzeuge notwendig gewordene Grundstück-Erweiterung und die daraus entstehenden Mehrkosten für Pacht und Energie wird ein Pauschalbetrag von EUR 36,50 pro Jahr für das Campen eingehoben. Ausgenommen sind Camping-Fahrzeuge bei Clubveranstaltungen ( Regatten, Sommernachtsfest, usw. ).
  • Das Waschen von Autos und Wohnmobilen ist im Clubgelände nicht gestattet.

 

DER CLUBVORSTAND

© Oberreiter, Beidl, Kaindl, Redtenbacher
- Danke